Die Kosten für meine Behandlungen werde ich Ihnen bei einem individuellen Beratungsgespräch erläutern.
Sie sind privat krankenversichert und/oder beihilfeberechtigt?
Seitens Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle besteht im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Beihilfebestimmungen eine Leistungszusage für die Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungen bei Krankheit oder Unfallfolgen. Alle Behandlungen müssen allerdings der sogenannten medizinischen Notwendigkeit entsprechen, um als erstattungsfähig zu gelten. Die ist in der Praxis nicht selten mit Schwierigkeiten verbunden. Es werden beispielsweise einige von Heilpraktikern ausgeübte Heilverfahren nicht oder nur unter Schwierigkeiten erstattet. Solche Heilverfahren sind aus der Erfahrungsheilkunde entstanden und gelten in manchen Fällen als wissenschaftlich (noch) nicht offiziell anerkannt. Von den Kostenträgern werden sie oftmals als medizinisch nicht notwendig bezeichnet und demzufolge von der Erstattung ausgeschlossen. Als Heilpraktiker widersprechen wir dieser Ansicht entschieden, da sich viele der biologischen Heilverfahren seit Jahrhunderten auch ohne wissenschaftliche Anerkennung bewährt haben.
Die Ansicht über die medizinische Notwendigkeit stimmen deshalb nicht immer mit der für Sie konzipierten Behandlungsplan überein. Beachten Sie bitte, dass in einer Naturheilpraxis nach bestem Wissen die für Sie individuelle Behandlungsmethode angewandt wird. Bedenken Sie auch, dass die Erstattungssätze der meisten Kostenträger häufig nach einer Minutenmedizin kalkuliert sind und in einigen Fällen einem Zeitaufwand von 10-15 Minuten entsprechen. Sie sind damit nicht mit einer Situation in einer Naturheilpraxis vergleichbar, wo eine Beratung und Behandlung wesentlich länger dauern kann.
Lassen Sie sich also nicht irritieren, wenn Ihr jeweiliger Kostenträger eine Rechnung mit einer fehlenden medizinischen Notwendigkeit oder zu hohen Behandlungskosten beanstandet. Wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an mich. Bedenken Sie bitte, dass es durchaus vorkommen kann, dass Sie wegen des hohen persönlichen Zeitaufwandes oder einer speziellen Behandlungsmethode, einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen müssen.
Sollte bei Ihnen eine Behandlung durchgeführt werden, deren Erstattung nach den allgemeinen Erfahrungen als unsicher gelten kann, werde ich Ihnen diese Kosten mit einer gesonderten schriftlichen Erklärung erläutern. Ich werde Sie gerne über die verschieden Erstattungsmöglichkeiten Ihrer Behandlungskosten aufklären.
Sie sind gesetzlich versichert?
Denken Sie bitte daran, dass Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen keine Erstattungsanspruch für die Behandlungskosten haben. Diese Patienten tragen alle Kosten einer naturgemäßen Behandlung selbst.